Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Urteile zu § 122 VwGO – Seite 30
Verwaltungsgerichtsordnung
5.278 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 122 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
5.278 Entscheidungen
Verwaltungsrecht Anhörungsrüge zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Fortbestand der Fahreignung
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Der Antrag zu 1. ist nach dem Begehren der Antragstellerin auszulegen (§§ 122 Abs. 1, 88 VwGO) und …
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verfassungsrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwirkung von Rügen gegen die öffentliche Zustellung · Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens · Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
zur Entscheidung durch den Einzelrichter
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Wirtschafter
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Mit Schreiben vom 22. Februar 2021 hat der Antragsteller beim Senat "Klage" mit dem Ziel gegen die …
Berufsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde verworfen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht