Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft
É. R., O. O., J. R. und andere gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Bovine spongiforme Enzephalopathie – Kein Erlass angemessener Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit durch den Rat und die Kommission – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. É. R., O. O., J. R., A. R., B. P. R., T. D., J. D., D. D., V. D., D. E., É. E., C. R., H. R., M. S. R., I. R., B. R., M. R. und C. S. tragen die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. Dezember 2006, É. R. u. a./Rat und Kommission (T-138/03), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführer auf Ersatz der Schäden gemäß Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG, die die Rechtsmittelführer infolge der Ansteckung – und des nachfolgenden Ablebens – von Angehörigen ihrer Familien mit einer neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in Zusammenhang mit dem Auftreten und der Ausbreitung der bovinen spongiformen Enzephalopathie in Europa erlitten zu haben behaupten und für die ihrer Ansicht nach der Rat und die Kommission haften, als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet abgewiesen hat – Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaften