EuGH Sechste Kammer Beschluss zitiert von 2

Weigerung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eine Beschwerde gegen die italienischen Behörden zu …

Groupe d'information et de soutien des immigrés (GISTI) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Weigerung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eine Beschwerde gegen die italienischen Behörden zu prüfen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Groupe d’information et de soutien des immigrés (GISTI) trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 6. September 2005 in der Rechtssache T-209/05 (Gisti/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 18. März 2005, mit der die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG gegen die Italienische Republik abgelehnt wurde, abgewiesen hat