AG Kassel · Hessen Beschluss

Festsetzung der Betreuervergütung für berufsmäßige Betreuung KI-Titel

Betreuervergütung · § 1908i BGB · berufsmäßige Betreuung · Vergütungsanspruch · VBVG

Sachen- und Grundstücksrecht

Tenor

In der Betreuungssache

betreffend

Frau "X" - Betroffene -

Betreuerin: Frau "Y"

wird die der Betreuerin, Frau "Y", für ihre Tätigkeit von der Betroffenen zu erstattende Vergütung in der Zeit vom 17.10.2012 bis 16.01.2013 aufgrund des Antrages vom 20.1.2013. auf

594,00 €

festgesetzt. Die Vergütung deckt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandenen Aufwendungen sowie anfallende Umsatzsteuer ab.

Die Betreuerin ist berechtigt, den festgesetzten Betrag aus dem Vermögen der Betroffenen zu entnehmen.

Gründe

1

Frau "Y" ist Betreuerin der Betroffenen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Betreuung berufsmäßig geführt wird.

Die Betreuerin hat somit Anspruch auf eine Vergütung gemäß §§. 1908i, 1836 BGB, §§ 1, 4, 5, 9 VBVG, §§ 292 Abs. 1, 168 FamFG, die sich wie folgt berechnet:

ZeitraumFallgruppe der Stun- denpau- schalen*)Stunden pro Monat gemäß § 5 VBVGAnzahl der Stunden im genannten ZeitraumStunden- satzBetrag Betrag
vombis
17.10.201216.01.201384,513,544,00 €594,00 €
Summe der Vergütung:594,00 €
*) 1 1.-3. Monat (Heim, vermögend) 2 4.-6. Monat (Heim, vermögend) 3 7.-1~. Monat (Heim, vermögend) 4 nach 1 Jahr (Heim, vermögend ) 5 1.-3. Monat (Wohnung, vermögend) 6 4.-6. Monat (Wohnung, vermögend) 7 7.-12. Monat ( Wohnung, vermögend ) 8 nach 1 Jahr (Wohnung, vermögend) 9 1.-3. Monat (Heim, mittellos) 10 4.-6. Monat (Heim, mittellos) 11 7.-12. Monat (Heim, mittellos) 12 nach 1 Jahr (Heim, mittellos) 13 1.-3. Monat (Wohnung, mittellos) 14 4.-6. Monat (Wohnung, mittellos) 15 7.-12. Monat(Wohnung, mittellos) 18 nach 1 Jahr (Wohnung, mittellos)

Die Vergütung steht der Betreuerin aufgrund der oben angegebenen Vorschriften gesetzlich zu und ist fehlerfrei berechnet worden.

Eine Festsetzung aus der Staatskasse scheidet aus, da die Betroffene nicht mittellos im Sinne von §§ 1908i, 1836c, 1836d BGB ist.

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