EuGH Achte Kammer Beschluss zitiert von 1

Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten

Hubert Ségaud gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Ségaud trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009, Ségaud/Kommission (T-249/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, mit der die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG gegen die Französische Republik abgelehnt wurde, und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch diese Ablehnung entstanden sein soll, als offensichtlich unzulässig und jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat