Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 256 EG
IPK International - World Tourism Marketing Consultants GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 256 EG – Antragsgegenstand – Zulässigkeit – Keine Dringlichkeit
Europarecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung K(2006) 6452 der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Wiedereinziehung von Mitteln in Höhe von 318 000 Euro, die die Antragstellerin für das ECODATA-Projekt als Vorauszahlung erhalten hatte