EuG Beschluss zitiert von 3

Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 256 EG

IPK International - World Tourism Marketing Consultants GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Art. 256 EG – Antragsgegenstand – Zulässigkeit – Keine Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung K(2006) 6452 der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Wiedereinziehung von Mitteln in Höhe von 318 000 Euro, die die Antragstellerin für das ECODATA-Projekt als Vorauszahlung erhalten hatte