EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs

Makhteshim-Agan Holding BV, Makhteshim-Agan Italia Srl und Magan Italia Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs – Richtlinie 91/414/EWG – Unzulässigkeit

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Makhteshim-Agan Italia Srl und die Magan Italia Srl tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Makhteshim Agan Holding u. a./ Kommission (T-393/06 R), mit dem das Gericht Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs wegen prima facie bestehender Unzulässigkeit der Klage zurückgewiesen hat – Mit einer Klage nach Art. 230 EG anfechtbare Handlung – Handlung, die eine Stellungnahme im Sinne von Art. 232 EG darstellt