Verwaltungsrecht
Urteile zu § 59 AufenthG – Seite 6
Aufenthaltsgesetz
4.446 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 59 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
4.446 Entscheidungen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Antrag verworfen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
humanitäre Verhältnisse in Algerien · Existenzsicherung
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Die Klägerin wurde am xxx in Teheran / Iran geboren und ist - ebenso wie ihre Eltern - afghanische …
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Ausnahme bei mindestens fünfjährigem Aufenthalt im … · Rückausnahme bei Verlustfeststellung · Bestandskraft · Verfassungsmäßigkeit
Sozialrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Aufenthaltsgesetz · Verbotene Organisation · Straftaten · Ausweisungsgrund · Ermessensprüfung
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen zur Existenzsicherung
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
anwaltliche Sorgfalt
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Georgien als sicherer Herkunftsstaat
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen