Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen
Urteile zu § 57 BeamtVG – Seite 4
Beamtenversorgungsgesetz
241 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 57 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
241 Entscheidungen
fehlerhafter Versorgungsfestsetzungsbescheid
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Familienrecht
Zahlung kinderbezogener Leistungen · Widerspruchsverfahren
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Versorgungsbezüge · Witwengeld · eigenes Ruhegehalt des überlebenden Ehegatten · Scheidungsfolgen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht
Familienrecht Beschwerde zurückgewiesen
Rückforderung
Verwaltungsrecht
Familienrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Bekanntwerden der Rentengewährung an den geschiedenen …
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Antrag als nicht nachholbare Klagevoraussetzung
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit · Vermögensauseinandersetzung · Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen … · Einkommensverwendung
Steuerrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Familienrecht
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Zivilrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Familienrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Familienrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Zivilrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht