1.148 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 53 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten · stationäre Wohnheimunterbringung und Besuch einer Werkstatt … · Einrichtungswechsel · Ermessen des Sozialhilfeträgers
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung · Integrationshelfer als Begleitperson für den Schulweg · kein Anspruch auf Schülerbeförderung · Besuch einer privaten Ersatzschule außerhalb des …
ambulante Rehabilitationsleistung · Anpassung von Orthesen kein konzentriertes Zusammenwirken … · Unmöglichkeit der Verurteilung eines beigeladenen SGB … · Ausschluss von Leistungen nach dem SGB 12
Leistungen in ambulant betreuten Wohnmöglichkeiten · Zuständigkeit des vor Eintritt in die Wohnform zuletzt … · Wechsel von der Kinder- und Jugendhilfe in die Sozialhilfe …
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung · Kostenübernahme für eine Schulbegleitung · Nachrang der Sozialhilfe · Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft · Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben · Antrag auf Gewährung eines Persönlichen Budgets · Abschluss einer Zielvereinbarung als Anspruchsvoraussetzung
Vorliegen einer wesentlichen geistigen Behinderung · Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung · Übernahme eines von der Schule erhobenen zusätzlichen … · Nichtbetroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit
Sozialrecht✓ Aufgehoben
LSG Baden-Württemberg2. SenatUrteil LS zitiert von 2
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft · Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen … · Hilfen zur Beschaffung und Unterhaltung eines … · Angewiesensein auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges
Sozialrecht– Berufung zurückgewiesen
LSG Baden-Württemberg2. SenatUrteil LS zitiert von 1
Erstattung selbstbeschaffter Leistungen · Mehrkosten aufgrund eines besonderen Betreuungsaufwands · Bestehen einer wirksamen Zahlungsverpflichtung des … · Nachweis ordnungsgemäßer Rechnungstellung und Zahlung