selbstbeschaffte Leistung · analoge Anwendung des § 13 Abs 3 S 1 SGB 5 · Zulässigkeit der Sozialdatenübermittlung durch Trägerin der … · Prüfung der Hilflosigkeit der Versicherten und der …
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche … · fehlerhafte Besetzung der Richterbank · absoluter Revisionsgrund · bestehende Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung im …
Verwerfung der Berufung durch Beschluss wegen Versäumung … · keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand · verzögerte Postlaufzeiten durch längerfristigen Streik
Verfahrensmangel · Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Antwort auf die Anfrage des 12. Senats des BSG · Auslegung des § 164 Abs 2 S 3 SGG · Anforderungen an die Revisionsbegründung · Rüge der Verletzung materiellen Rechts
Antwort auf die Anfrage des 12. Senats des BSG · Auslegung des § 164 Abs 2 S 3 SGG · Anforderungen an die Revisionsbegründung · Rüge der Verletzung materiellen Rechts
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Sozialrecht✓ Aufgehoben und zurückverwiesen
BVerfG1. Kammer des Ersten SenatsBeschlusszitiert von 1
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens
Verfahrensmangel · partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten · Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters · keine offensichtliche Haltlosigkeit des Klagebegehrens