Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs … · Art. 217 AEUV · Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten … · Protokoll (Nr. 21) über die Position des Vereinigten …
Urteile zu Art. 209 AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
14 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu Art. 209 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
14 Entscheidungen
Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen … · Abkommen, von dem einige Bestimmungen der Gemeinsamen … · Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats, des … · Erlass zweier gesonderter Beschlüsse
Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen … · Abkommen, von dem einige Bestimmungen der Gemeinsamen … · Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats, des … · Erlass zweier gesonderter Beschlüsse
Mitteilung der Europäischen Kommission, in der ihre …
Mitteilung der Europäischen Kommission, in der ihre …
Im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte … · Art. 218 Abs. 9 AEUV · Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der … · Übereinkunft, deren Regelungen teilweise der Gemeinsamen …
Im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte … · Art. 218 Abs. 9 AEUV · Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der … · Übereinkunft, deren Regelungen teilweise der Gemeinsamen …
Forschungspolitik · Öffentliche Gesundheit · Entwicklungszusammenarbeit · Finanzierung von Aktivitäten, die mit der Zerstörung …
Art. 3 AEUV · Ausschließliche Außenzuständigkeit der Europäischen Union · Art. 207 AEUV · Gemeinsame Handelspolitik
Beschluss der Kommission, einen Vorschlag für eine … · Art. 13 Abs. 2 EUV und 17 EUV · Art. 293 AEUV · Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
Beschluss der Kommission, einen Vorschlag für eine … · Art. 13 Abs. 2 EUV und 17 EUV · Art. 293 AEUV · Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
Wahl der Rechtsgrundlage · Art. 79 AEUV, 91 AEUV, 100 AEUV, 191 AEUV und 209 AEUV · Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen · Verkehr
Wahl der Rechtsgrundlage · Art. 79 AEUV, 91 AEUV, 100 AEUV, 191 AEUV und 209 AEUV · Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen · Verkehr