Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Urteile zu § 43 VwGO – Seite 96
Verwaltungsgerichtsordnung
5.725 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 43 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
5.725 Entscheidungen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Landschaftsplan · Naturschutzgebiet · Jagdrecht · Wasservögel · Nutzungseinschränkung
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Abgrenzung zwischen kassatorischem und initiierendem …
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Vorverfahren · Feststellungsinteresse · Sachabwägung
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
erhöhter Verwaltungskostenzuschlag
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Zuständigkeit zur Bescheidung unter Bezug auf § 21 BGleiG …
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Der Kläger, ein Mitglied der beklagten Jagdgenossenschaft, wendet sich gegen die Wirksamkeit eines …
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
VerfGH Berlin: Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus Subsidiaritätsgründen …
Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Verfassungsrecht
Verlassen des Sitzungssaals
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht