Urteile zu § 43 MarkenG – Seite 13

Markengesetz

830 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 43 MarkenG (Markengesetz) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.

830 Entscheidungen

BPatG 24. Senat Beschluss

zur rechtserhaltenden Benutzung · zur Warenähnlichkeit · Verwechslungsgefahr

Marken- und Patentrecht Beschwerde zurückgewiesen
BPatG 24. Senat Beschluss

Warenidentität und -ähnlichkeit · zur Kennzeichnungskraft · klangliche Verwechslungsgefahr

Marken- und Patentrecht Aufgehoben
BPatG 30. Senat Beschluss

zur rechtserhaltenden Benutzung · keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der … · zur Kennzeichnungskraft · Warenidentität und -ähnlichkeit

Marken- und Patentrecht Aufgehoben
BPatG 24. Senat Beschluss

zur rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke · Warenidentität und -ähnlichkeit · zur Kennzeichnungskraft · klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr

Marken- und Patentrecht Aufgehoben
BPatG 28. Senat Beschluss

zur Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft, Markenähnlichkeit · keine Verwechslungsgefahr

Marken- und Patentrecht Beschwerde zurückgewiesen
BPatG 30. Senat Beschluss

zur rechtserhaltenden Benutzung · Widerspruchsmarken bestehen aus einer schutzbegründenden … · dargelegte Benutzungsformen führt an schutzunfähige Angabe … · Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marken

Marken- und Patentrecht Beschwerde zurückgewiesen
BPatG 25. Senat Beschluss zitiert von 4

"stilisierter viereckiger Tacho (Bildmarke)" · Voraussetzungen für eine bösgläubige Markenanmeldung · zur Kostenauferlegung · zum Regelgegenstandswert

Marken- und Patentrecht Beschwerde zurückgewiesen
BPatG 25. Senat Beschluss zitiert von 2

"stilisierter Tacho (Bildmarke)" · Voraussetzungen für eine bösgläubige Markenanmeldung · zur Kostenauferlegung · zum Regelgegenstandswert

Marken- und Patentrecht Beschwerde zurückgewiesen
BPatG 30. Senat Beschluss

rechtserhaltende Benutzung · Warenidentität und -ähnlichkeit · klangliche Verwechslungsgefahr

Marken- und Patentrecht Aufgehoben