Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Urteile zu § 153 StPO
Strafprozessordnung
1.295 Entscheidungen der Bundes- und Landesgerichte zu § 153 StPO (Strafprozessordnung) – neueste zuerst, mit Aktenzeichen, Leitsatz und Volltext.
1.295 Entscheidungen
Verwaltungsrecht
besonders schwerwiegend · Straftat gegen das Eigentum · im Mindestmaß erhöhte Freiheitsstrafe · schwerer Bandendiebstahl
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Ausländerrecht -
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Sozialrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Aufgehoben
Steuerrecht Klage abgewiesen
Steuerrecht
Verwaltungsrecht Abgeändert
Missbrauch des Vertrauensverhältnisses zur Befriedigung …
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht
Strafrecht Beschwerde verworfen
Verwaltungsrecht
Zivilrecht Aufgehoben und zurückverwiesen
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Abgeändert
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Antrag zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Ablauf des Sechsmonatsfrist · Aussetzung · Hemmung (Hamburg
Verwaltungsrecht
Strafvollstreckung · Unterbringung in Entziehungsanstalt · Bewährungsaufsicht · Jugendstrafrecht · Maßregel der Besserung und Sicherung
Strafrecht Aufgehoben
Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht Berufung zurückgewiesen
Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen
Verwaltungsrecht
Wehrrecht Aufgehoben
Delikts- und Haftungsrecht
Verwaltungsrecht Beschwerde verworfen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Strafrecht Revision verworfen
Verwaltungsrecht
Sachen- und Grundstücksrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Verwaltungsrecht Berufung zurückgewiesen
besonderer Ausweisungsschutz nach AufenthG 2004 § 53 Abs 3
Verwaltungsrecht Abgeändert